Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen und Werke der bluehouse GmbH
Stand 10/2017
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der bluehouse GmbH („wir“) erteilten Aufträge für Leistungen und Werke.
1.2. Wir erbringen unsere Leistungen und Werke ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen oder Werke für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen.
2. Urheberrechte / Nutzungsrechte / Eigenwerbung / Auskunftsanspruch
2.1. Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen unsere Leistungen und Werke, einschließlich der Agentur- und Urheberkennzeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
2.2. Alle unsere Arbeiten (Entwürfe und Werke, Software, Videos, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen, etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Auftraggeber ist unzulässig.
2.3. Unsere Leistungen, Werke und Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. In keinem Fall sind wir, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird, zur Übergabe von Quellcode, Rohdaten oder offenen Layout-Dateien verpflichtet.
2.4. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei uns.
2.5. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Umfang zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Produkt, eine andere Aktion, eine andere Webseite, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.
2.7. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns zum Schadensersatz. Ohne Nachweis steht uns ein Zuschlag von 100% auf das vereinbarte bzw. das übliche Nutzungshonorar zu.
2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen, keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2.9. Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel mit kleiner Schrift in angemessener Weise mit unserem Namenszug und/oder Logo kennzeichnen und – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für unsere Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf unserer Webseite unentgeltlich nutzen; Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
2.10. Über den Umfang der Nutzung steht uns gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.
3. Angebote / Vergütung / Nebenkosten / Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Angebote besitzen eine Gültigkeit von 6 Wochen nach Ausstellungsdatum.
3.2. Die Vergütung für unsere Leistungen und Werke erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich oder aufgabenbe- zogen nach Stundenaufwand gemäß unseren im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung aktuell gültigen Standard-Agentur-Stundensätzen in Rechnung gestellt wird.
3.3. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten, sowie technische Nebenkosten, insbesondere Produktions- und Vervielfältigungskosten, Hostinggebühren, Kosten für die Anfertigung von Modellen und Fotos sowie GEMA-Gebühren, Künstler-sozialversicherungsabgaben, Zollkosten, etc.
3.4. Die reine Reise- oder Fahrtzeit wird mit 50% des jeweiligen Standard-Agentur-Stundensatzes berechnet. Bei Anreise mit dem PKW werden zusätzlich 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Bei Anreise mit anderen Verkehrsmitteln erfolgt die Abrechnung per Beleg.
3.5. Externe rechtliche Prüfungen oder Markenrecherchen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Gegenstand unseres Angebots. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, handelt es sich um gesondert zu beauftragende und zu bezahlende Zusatzleistungen.
3.6. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, steht uns, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 15 % des Netto-Kostenaufwands zu. Dies gilt nicht, sofern wir für die Vermittlung von dem Dritten Provisionen (z. B. AE-Provisionen) erhalten.
3.7. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten und der Leistungsumfang unverändert bleiben.
4. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
4.1. Die Vergütung ist im Allgemeinen bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie ist ohne Abzug zahlbar.
Eine Ausnahme stellt die Abschlagszahlung des Auftraggebers bei Auftragserteilung in Höhe von 30 % der Auftragssumme dar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Für Leistungen, die nicht abgeliefert, sondern erbracht werden, ist die Vergütung im Zeitpunkt ihrer Erbringung fällig. Erfolgt vor der Ablieferung einer Arbeit oder der Leistungserbringung eine Abnahme, so ist die Vergütung bereits mit der Abnahme fällig.
4.2. Gesondert abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind durch den Auftraggeber sofort zu begleichen.
4.3. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtli- cher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
4.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.
4.6. Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftraggebers abzutreten.
4.7. Werden unsere Werke oder Arbeiten vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig. Diese berechnet sich für Fotonutzungen nach den MFM-Bildhonoraren und im Anwendungsbereich der Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer nach diesen.
5. Briefing / Gestaltungsfreiheit / Zusatzleistungen
5.1. Basis unserer Tätigkeit bildet das Briefing durch den Auftraggeber. Wird das Briefing mündlich erteilt, übermitteln wir dem Auftraggeber unverzüglich ein Briefingprotokoll. Dieses Protokoll wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage und gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt werden verbindlich, wenn und soweit der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen schriftlich oder in Textform widerspricht.
5.2. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit.
5.3. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird von uns nicht geschuldet.
5.4. Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet werden.
6. Fremdleistungen / Unterauftragnehmer
6.1. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.3. Wir haben das Recht, zur Erbringung unserer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten.
7. Freigabe / Produktionsüberwachung
7.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.2. Die Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
7.3. Unvermeidliche Tonwertänderungen gegenüber Mustern oder Originalen, bzw. zu einem früheren Zeitpunkt gefertigten Vergrößerungen berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.
8. Haftung / Freistellung
8.1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2. Des Weiteren haften wir für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung von uns ausgeschlossen.
8.4. Insbesondere dann, wenn wir den Auftraggeber vor Durchführung einer Werbemaßnahme auf damit verbundene rechtliche Risiken hingewiesen haben und der Auftraggeber trotz dieser Bedenken auf einer unveränderten Durchführung der Werbemaßnahme besteht, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
9. Liefertermine / Verzug / Teilleistungen
9.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
9.2. Sofern wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren.
9.3. Im Fall des Verzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Auftraggeber infolge des Leistungs- bzw. Lieferungsverzugs nachweislich berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen oder wenn der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber un- zumutbar ist, sind wir zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
10. Sonstiges
10.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hannover; Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
10.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien, insbesondere für die auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und der Regelungen des UN-Kaufrechts.
10.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zur Ausführung der Ver- träge getroffen wurden, sind schriftlich niedergelegt.
10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines auf der Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle sonstiger Vertragsbestimmungen gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.